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Der Studiengang LL.M. International Tax Law richtet sich an erfahrene Steuerrechtlerinnen und Steuerrechtler aus der Beratung, Verwaltung, Justiz oder Industrie, die ihr in der Praxis erworbenes Fachwissen vertiefen und ausbauen wollen und auch an grundsätzlichen Fragen zum internationalen Steuerrecht interessiert sind.
Für die Zulassung zum Studiengang müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Der Leitende Ausschuss entscheidet über die Zulassung zum Studiengang. Der Zulassungsentscheid wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich mitgeteilt. Bei vergleichbaren Qualifikationen kann zur Klärung der Zulassung ein zusätzliches persönliches Aufnahmegespräch vom Leitenden Ausschuss vereinbart werden. Personen ohne universitären Abschluss können im Einzelfall "sur dossier" zugelassen werden.
Um eine hochwertige Weiterbildung und einen intensiven Austausch der Teilnehmenden untereinander zu gewährleisten, ist die Anzahl der Teilnehmenden auf höchstens 25 begrenzt. Die Mindestzahl zur Durchführung des Studiengangs liegt bei 15 Teilnehmenden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einzelne ausgewählte Module als Hörer und Hörerin zu besuchen. Die Anzahl der pro Modul zugelassenen Hörer und Hörerinnen ist begrenzt. Über die Zulassung entscheidet der Studiengangleiter.