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Das Programm ist ideal für Steuerrechtlerinnen und Steuerrechtler aus der Beratung, Verwaltung, Justiz oder Industrie, die ihr in der Praxis erworbenes Fachwissen vertiefen und ausbauen wollen und auch an grundsätzlichen Fragestellungen zum internationalen Steuerrecht interessiert sind.
Für die Zulassung zum Studiengang müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Der Leitende Ausschuss entscheidet über die Zulassung zum Studiengang. Der Zulassungsentscheid wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich mitgeteilt. Bei vergleichbaren Qualifikationen kann zur Klärung der Zulassung ein zusätzliches persönliches Aufnahmegespräch vom Leitenden Ausschuss vereinbart werden. Personen ohne universitären Abschluss können im Einzelfall "sur dossier" zugelassen werden.